
Wichtige technische und rechtliche Hinweise zur Fahrzeugkonfiguration und
gewichtsbezogenen Angaben
Im Straßenverkehr ist jedes Fahrzeug nur für ein bestimmtes Höchstgewicht zugelassen. Dieses
Höchstgewicht darf im Fahrbetrieb nicht überschritten werden. Deshalb sind die technischen und
rechtlichen Vorgaben für das Gewicht Ihres Fahrzeugs bei der Konfiguration und der Auswahl von
Zusatzausrüstung („Pakete“, „Ausstattungsmerkmale“ und „Optionen“) aus unserem werksseitigen Angebot
bereits bei der Konfiguration Ihres Fahrzeugs besonders zu beachten.
Rechtliche Vorgaben für das Gewicht Ihres Fahrzeugs enthält die Durchführungsverordnung (EU)
2021/535 der Kommission vom 31. März 2021 (bis 06/2022: Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der
Kommission vom 12. Dezember 2012). Um Sie möglichst transparent und umfassend über die im Rahmen
der Konfiguration aufgeführten gewichtsbezogenen Angaben aufzuklären, orientieren sich die
nachfolgenden Erläuterungen und Hinweise der Knaus Tabbert AG an den Vorgaben dieser Verordnung.
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Erläuterungen und Hinweise zu den gewichtsbezogenen Angaben vor der
Konfiguration und Bestellung Ihres Fahrzeugs sorgfältig durch. Gerne unterstützen Sie auch unsere
Handelspartner bei der Auswahl und Konfiguration Ihres Fahrzeugs.
1. Die technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
Die „technisch zulässige Gesamtmasse“ des Fahrzeugs wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (dort
unter Punkt F.1.) eingetragen und bezeichnet die vom Hersteller angegebene Höchstmasse, die Ihr
Fahrzeug in beladenem Zustand wiegen darf (z.B. 3.500 kg). Diese darf während der Fahrt nicht
überschritten werden. Bei Überschreitungen der technisch zulässigen Gesamtmasse im Fahrbetrieb drohen
in vielen europäischen Ländern Bußgelder. In Deutschland kann die Überschreitung der technisch
zulässigen Gesamtmasse im Fahrbetrieb eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellen. Wir
empfehlen Ihnen deshalb, Ihr Fahrzeug vor jedem Fahrtantritt zu wiegen und zu kontrollieren, dass Ihr
Fahrzeug die technisch zulässige Gesamtmasse einhält. Die Einhaltung der technisch zulässigen
Gesamtmasse liegt in Ihrer Verantwortung.
Die technisch zulässige Gesamtmasse wird für jeden Grundriss in den technischen Daten ausgewiesen.
2. Die Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand
Die „Masse in fahrbereitem Zustand“ bezeichnet die Masse des Fahrzeugs samt Aufbau und werkseitiger
Standardausrüstung („Grundausstattung“ oder „Serienausstattung“) einschließlich des zu 90 % seines
Fassungsvermögens gefüllten Kraftstofftanks gemäß Serienausstattung sowie eingefüllter Betriebsstoffe wie
Schmierfette, Öle und Kühlflüssigkeiten, Werkzeug und Reifen-Pannenhilfe zuzüglich der gesetzlich
pauschal mit 75 kg berechneten Masse des Fahrers.
Die Masse in fahrbereitem Zustand wird für jeden Grundriss in den technischen Daten ausgewiesen.
Umfasst sind von der Masse in fahrbereitem Zustand folgende Positionen:
das Leergewicht des Fahrzeugs samt Aufbau inklusive eingefüllter Betriebsstoffe wie Schmierfette, Öle und
Kühlflüssigkeiten, Werkzeug und Reifen-Pannenhilfe;
die werkseitige Standardausstattung, d.h. die grundlegende Konfiguration eines Fahrzeugs, das mit allen
Merkmalen ausgestattet ist, die gesetzlich vorgeschrieben sind, einschließlich aller angebauten
Ausrüstungsteile, die keine weiteren Spezifikationen auf der Ebene der Konfiguration oder der Ausrüstung
bedingen;
der zu 100 % gefüllte Frischwassertank im Fahrbetrieb (das Fassungsvermögen des Frischwassertanks ist je
nach Fahrzeugmodell im Fahrbetrieb begrenzt auf 10, 20 oder 40 Liter) und eine zu 100 % gefüllte Alu-
Gasflasche mit einem Gewicht von 16 kg;
der zu 90 % gefüllte Kraftstofftank gemäß Serienausstattung inklusive Kraftstoff;
der Fahrer, dessen Gewicht pauschal mit 75 kg berechnet wird.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den in den technischen Daten enthaltenen Angaben zur Masse in
fahrbereitem Zustand um errechnete Nennwerte handelt, die produktionsbedingten Toleranzen von bis zu
± 5 % unterliegen. Diese rechtlich zulässigen Toleranzen können sich unmittelbar auf die tatsächliche
Masse Ihres Fahrzeugs und damit auch auf die Zuladung bzw. verbleibende Nutzlast auswirken. Deshalb
sollten Sie diese Toleranzen bei der Konfiguration Ihres Fahrzeugs unbedingt einkalkulieren.
3. Die tatsächliche Fahrzeugmasse
Die „tatsächliche Fahrzeugmasse“ bezeichnet die Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand, zuzüglich
der Masse der werkseitig an einem bestimmten Fahrzeug angebrachten Zusatzausrüstung.
4. Die Masse des Fahrers und die Masse der Fahrgäste
Die „Masse des Fahrers“ wird unabhängig von dem tatsächlichen Gewicht des Fahrers pauschal mit 75 kg
berechnet. Da die Masse des Fahrers bereits in der Masse in fahrbereitem Zustand eingerechnet ist, wird
diese bei der Masse der zugelassenen Fahrgäste nicht berücksichtigt.
Die „Masse der Fahrgäste“ ergibt sich aus der herstellerseitig im Typgenehmigungsverfahren festgelegten
zulässigen Personenzahl im Fahrbetrieb, abzüglich der pauschal mit 75 kg berechneten Masse des Fahrers.
Die zulässige Personenzahl im Fahrbetrieb wird für jeden Grundriss in den technischen Daten ausgewiesen.
Dabei wird die Masse der Fahrgäste ebenfalls pauschal mit 75 kg pro Fahrgast berechnet, unabhängig von
ihrem tatsächlichen Gewicht. Bei einem Fahrzeug mit einer zulässigen Personenzahl im Fahrbetrieb von 4
beträgt die Masse der Fahrgäste also 225 kg (3*75 kg).
5. Standardausrüstung und Zusatzausrüstung
Die „Standardausrüstung“ („Grundausstattung“ oder „Serienausstattung“) bezeichnet die grundlegende
Konfiguration eines Fahrzeugs, das mit allen Merkmalen ausgestattet ist, die gesetzlich vorgeschrieben
sind, einschließlich aller angebauten Ausrüstungsteile, die keine weiteren Spezifikationen auf der Ebene der
Konfiguration oder der Ausrüstung bedingen.
Angaben zu der Standardausrüstung („Grundausstattung“ oder „Serienausstattung“) erhalten Sie für den
von Ihnen ausgewählten Grundriss im Rahmen der Konfiguration.
Die „Zusatzausrüstung“ („Pakete“, „Ausstattungsmerkmale“ und „Optionen“) bezeichnet alle nicht in der
Standardausrüstung enthaltenen Ausrüstungsteile, die unter der Verantwortung des Herstellers werkseitig
am Fahrzeug angebracht werden und vom Kunden bestellt werden können. Keine Zusatzausrüstung in
diesem Sinne ist sonstiges Zubehör, welches nach der Auslieferung des Fahrzeugs durch den Hersteller von
Ihnen oder Ihrem Handelspartner in das Fahrzeug eingebaut wird.
Angaben zu den werkseitig bestellbaren (Ausstattungs-)Paketen, Ausstattungsmerkmalen und Optionen
erhalten Sie für den von Ihnen ausgewählten Grundriss im Rahmen der Konfiguration.
Bitte beachten Sie, dass der Einbau von Zusatzausrüstung stets eine Verringerung der Nutzlast nach sich
zieht (vgl. Ziffer 6.). Welche Masse an Zusatzausrüstung für welchen Grundriss maximal ausgewählt
werden kann, können Sie den Angaben zu den jeweiligen Fahrzeuggrundrissen entnehmen (vgl. Ziffer 7.).
6. Die Nutzlast und die Mindest-Nutzlast
Die „Nutzlast“ wird berechnet, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse die Masse in fahrbereitem
Zustand, die Masse der Fahrgäste und die herstellerseitig festgelegte maximale Masse der Zusatzausrüstung
abgezogen wird.
Der europäische Gesetzgeber schreibt für Reisemobile eine feste „Mindest-Nutzlast“ vor, die für Gepäck
und sonstiges, nicht vom Hersteller verbautes Zubehör verbleiben muss. Diese darf bei der Konfiguration
Ihres Fahrzeugs nicht unterschritten werden und berechnet sich anhand der folgenden Formel:
Mindest-Nutzlast in kg ≥ 10 * (n + L)
Dabei gilt: „n“ = Höchstzahl der Fahrgäste zuzüglich des Fahrers und „L“ = Gesamtlänge des
Fahrzeugs in Metern.
7. Die maximale Masse der Zusatzausrüstung
Damit die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Nutzlast eingehalten wird, wird herstellerseitig für jeden
Grundriss die „maximale Masse der Zusatzausrüstung“ festgelegt. Hierbei handelt es sich also um die
Masse, die unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Nutzlast für die Auswahl von
werkseitig optionaler Zusatzausrüstung („Pakete“, „Ausstattungsmerkmale“ und „Optionen“) zur Verfügung
steht.
Die Knaus Tabbert AG berechnet die maximale Masse der Zusatzausrüstung, indem von der technisch
zulässigen Gesamtmasse zunächst die Masse in fahrbereitem Zustand, die Masse der Fahrgäste sowie die
Mindest-Nutzlast abgezogen werden.
Bei der Masse in fahrbereitem Zustand handelt es sich jedoch um einen errechneten Nennwert, der
produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % unterliegen kann (vgl. Ziffer 2.). Das Auftreten dieser
produktionsbedingten Toleranzen könnte bei Ausnutzen der rechnerisch vorhandenen Masse für
Zusatzausrüstung dazu führen, dass die Mindest-Nutzlast faktisch nicht eingehalten wird.
Um eine solche Unterschreitung der Mindest-Nutzlast zu verhindern, werden die für jeden Grundriss
erfahrungsgemäß auftretenden zulässigen Gewichtsabweichungen von der Knaus Tabbert AG deshalb
bereits bei der Festlegung der maximalen Masse der Zusatzausrüstung berücksichtigt.
Ferner finden bei der Berechnung der maximalen Masse der Zusatzausrüstung Ausstattungsmerkmale von
Ländervarianten / Sondermodellen, die nicht Bestandteil der Standardausrüstung sind, Berücksichtigung.
Wird durch die Auswahl von Zusatzausrüstung die maximale Masse der Zusatzausrüstung überschritten,
haben Sie im Rahmen der Konfiguration grundsätzlich (grundrissabhängig) die Möglichkeit, eine
Fahrzeugauflastung zu wählen, eine Reduzierung der zugelassenen Sitzplätze im Fahrbetrieb zu wählen
und/oder Zusatzausrüstung abzuwählen, um die Konfiguration fortsetzen zu können. Geschieht dies nicht,
kann die Konfiguration und damit auch der Bestellvorgang für Ihr Fahrzeug nicht fortgesetzt werden.
8. Gesetzlich zulässige Toleranzen bei der Berechnung der Gewichtsangaben
Für die in den technischen Daten enthaltenen Angaben der Masse in fahrbereitem Zustand gilt, dass es sich
hierbei um errechnete Nennwerte handelt, die produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 %
unterliegen. Diese produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % sind rechtlich zulässig und
resultieren aus der Verwendung von natürlichen Werkstoffen, wie z.B. Holz, sowie der bei einigen
Zulieferern zur Anwendung kommenden Herstellungsverfahren. Gewichtsschwankungen können aufgrund
der verwendeten Materialien trotz optimierter Produktionsprozesse nicht ausgeschlossen werden. Da sich
diese gesetzlich zulässigen Toleranzen auf die tatsächliche Masse Ihres Fahrzeugs und damit auch auf die
mögliche Zuladung bzw. verbleibende Nutzlast unmittelbar auswirken, sollten Sie diese bei der
Konfiguration Ihres Fahrzeugs unbedingt einkalkulieren.
Beispiel:
Masse in fahrbereitem Zustand lt. technischen Daten:
Rechtliche zulässige Spanne der
Masse in fahrbereitem Zustand
3.116 kg
Bestellen Sie das Fahrzeug aus obigem Beispiel mit einer Zusatzausrüstung mit einem Gesamtgewicht von
150 kg, ergibt sich aufgrund des in den technischen Daten ausgewiesenen Nennwertes der Masse in
fahrbereitem Zustand eine Nutzlast von 180 kg. Die tatsächliche Zuladungsmöglichkeit kann aufgrund der
gesetzlich zulässigen Toleranzen von diesem Wert jedoch abweichen. Ist die Masse in fahrbereitem Zustand
Ihres Fahrzeugs etwa zulässigerweise 1 % höher als der in den technischen Daten ausgewiesene Nennwert,
verringert sich die Zuladungsmöglichkeit von 180 kg auf 151 kg:
Beispiel:
Technisch zulässige Gesamtmasse
Realgewicht des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand (+ 1 % gegenüber der
in den technischen Daten angegebenen Masse in fahrbereitem Zustand
von 2.968 kg)
für das konkret konfigurierte Fahrzeug
Zuladungsmöglichkeit (Wichtig: Die verbleibende
Zuladungsmöglichkeit muss größer als die Mindest-Nutzlast sein, vgl.
Ziffer 6.)
Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihr beladenes Fahrzeug vor jedem Fahrtantritt zu wiegen und zu
kontrollieren, dass Sie die technisch zulässige Gesamtmasse einhalten. Diese Kontrolle liegt in Ihrer
Verantwortung als Fahrzeugführer.